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Diakonie und Menschenrechte

Menschenrechte

 

Diakonie und Menschenrechte

(Christian Oelschlägel)

 

 

 

 

 

 

Grafik: S. Hofschläger/www.pixelio.de

 

Menschenrechte gehören zu den Rechtsgütern höchsten Ranges, die nahezu allgemeine Anerkennung und Zustimmung erfahren und die nicht nur den europäischen Rechtsraum prägen, sondern vor allem durch zahlreiche Dokumente auf der Ebene der Vereinen Nationen auch internationale Bedeutung beanspruchen. Menschenrechte werden dabei nicht nur von der Rechtswissenschaft, sondern interdisziplinär von verschiedenen Wissenschaften diskutiert und problematisiert. Nachdem die positive Rezeption der Menschenrechte im Bereich der Theologie nach anfänglicher Skepsis verstärkt seit den 1970er Jahren erfolgte, wird inzwischen sowohl von Kirche als auch seitens der Diakonie die besondere Bedeutung menschenrechtlicher Orientierung betont. Aufgrund ihrer interdisziplinären Anschlussfähigkeit und ihrer hohen gesellschaftlichen Akzeptanz scheint sich menschenrechtliche Orientierung für eine grundlegende Ausrichtung diakonischen Handelns zu eignen.

Gerade angesichts der Herausforderung, eine theologische Sprachfähigkeit zu entwickeln, die Motivation und Ziele diakonischen Engagements sowohl gegenüber anderen Akteuren im Sozialen Sektor als auch gegenüber Klientinnen und Klienten vermitteln kann, scheinen sich Menschenrechte als gemeinsamer Bezugspunkt anzubieten. Dies wird auch dadurch deutlich, dass sich die Profession der Sozialen Arbeit, aus der ein nicht kleiner Teil der in der Diakonie Beschäftigten stammt, zunehmend als ‚Menschenrechtsprofession’ versteht.

 

Trotz der hohen Integrationsfunktion der Menschenrechte sind jedoch auch bleibende Probleme mit einer menschenrechtlichen Orientierung verbunden. Bezugnahmen auf Menschenrechte vermitteln oft den Eindruck als handele es sich bei ‚den’ Menschenrechten um eine monolithische Größe, die 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte fixiert worden sei. Tatsächlich sind aber gerade Umfang und rechtliche Umsetzung von Menschenrechten strittig. Ebenso ist die Frage nach ihrer universellen Begründbarkeit weiterhin offen. Hinzu kommt, dass der Begriff der Menschenrechte eine moralische Dimension umfasst, die über die rein kodifizierten Menschenrechte hinausgeht. Es wird daher zu klären sein, welche Konzeption von Menschenrechten Grundlage diakonischen Handelns sein kann. Dabei werden auch theologische Motive und ihre Konvergenz zu menschenrechtlichen Fragen zu berücksichtigen sein.

 

Wenn Menschenrechte nicht als monolithische, sondern als sich stets entwickelnde und zu gestaltende Größe verstanden werden können, kann gerade ein diakonisch re­flektiertes Menschenrechtsverständnis, das sich in der Praxis diakonischen Handelns immer wieder aufs Neue bewähren muss, fruchtbar in den offenen, da prinzipiell unabgeschlossenen Menschenrechtsdiskurs eingebracht werden. Erste Ansätze zu einer Verbindung von Menschenrechten und Diakonie finden sich beispielsweise im Bereich der Armutsbekämpfung, die bereits im Rahmen einer dreiteiligen Veranstaltungsreihe des Deutschen Instituts für Menschenrechte und des Diakonischen Werkes der EKD unter dem Titel „Armut und Menschenrechte – ein Thema für Deutschland!“ thematisiert worden ist. Ein besonderes Augenmerk soll daneben der Umsetzung der neuen UN-Behinderten­rechtskonvention in Deutschland gelten, an der sich eine menschenrechtliche Orientierung zeigen könnte.

 

Eine der Stärken des Menschenrechtsansatzes ist die besondere Betonung einer individuellen Befähigung, die überkommene Fürsorgestrukturen hinterfragt und paternalistischen Tendenzen entgegenwirkt. Eine an Menschenrechten orientierte Diakonie tritt dann nicht nur anwaltschaftlich für die Umsetzung von Menschenrechten ein, sondern fördert durch Menschenrechtsbildung das individuelle Wahrnehmen von Rechten und Pflichten und ist bereit, die eigene diakonische Arbeit anhand dieser Kriterien zu überprüfen. Eine exemplarische Untersuchung der Anwendungsmöglichkeiten von Menschenrechtsorientierung in der Diakonie verspricht daher sowohl für Diakonie als auch für die grundsätzlichen Diskussionen um Menschenrechte und deren Handhabung wertvolle Erkenntnisse.

 

Das Forschungsprojekt erfolgt im Rahmen einer Dissertation und soll 2010 abgeschlossen werden.

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 26.01.2012
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